Kostenbeteiligung

Als Fachpsychologin für Psychotherapie mit Praxisbewilligung bin ich bei allen Krankenkassen anerkannt (Anerkennung durch santésuisse).
Seit 1. Juli 2022 wird die Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen. Dazu müssen Sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt im Voraus eine Anordnung für die ersten 15 Sitzungen einholen. Falls Ihre Ärztin/Ihr Arzt über kein Anordnungsformular verfügt, kann dies bei mir bezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Kosten zu Ihren Lasten geht. Die eigene Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus der Franchise und dem Selbstbehalt von 10% des verbleibenden Rechnungsbetrages.
Wünschen Sie eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung, so klären Sie mit Ihrer Krankenasse im Voraus ab, welchen Anteil der Kosten und für welche Anzahl Stunden Kosten übernommen werden. Auf Grund des neuen Gesetzes per 1. Juli 2022 kann es auch sein, dass die Zusatzversicherung keine Kosten für Psychotherapie mehr übernimmt.

Mögliche weitere Kostenträger

In besonderen Fällen werden die Kosten durch die IV, die Opferhilfe, oder die Unfallversicherung übernommen. Fragen Sie diesbezüglich bitte bei den betreffenden Stellen nach.

HONORAR

Mein Honorar richtet sich nach dem von den Kantonen festgesetzten Übergangstarif von 154.80 Franken pro 60 Minuten.

TERMINVERSCHIEBUNG & TERMINABSAGE

Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden (Werktage) vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen werden in jedem Fall CHF 100.00 in Rechnung gestellt, bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz berechnet.

Kostenbeteiligung

Als Fachpsychologin für Psychotherapie mit Praxisbewilligung bin ich bei allen Krankenkassen anerkannt (Anerkennung durch santésuisse).
Seit 1. Juli 2022 wird die Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen. Dazu müssen Sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt im Voraus eine Anordnung für die ersten 15 Sitzungen einholen. Falls Ihre Ärztin/Ihr Arzt über kein Anordnungsformular verfügt, kann dies bei mir bezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Kosten zu Ihren Lasten geht. Die eigene Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus der Franchise und dem Selbstbehalt von 10% des verbleibenden Rechnungsbetrages.
Wünschen Sie eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung, so klären Sie mit Ihrer Krankenasse im Voraus ab, welchen Anteil der Kosten und für welche Anzahl Stunden Kosten übernommen werden. Auf Grund des neuen Gesetzes per 1. Juli 2022 kann es auch sein, dass die Zusatzversicherung keine Kosten für Psychotherapie mehr übernimmt.

Mögliche weitere Kostenträger

In besonderen Fällen werden die Kosten durch die IV, die Opferhilfe, oder die Unfallversicherung übernommen. Fragen Sie diesbezüglich bitte bei den betreffenden Stellen nach.

HONORAR

Mein Honorar richtet sich nach dem von den Kantonen festgesetzten Übergangstarif von 154.80 Franken pro 60 Minuten.

TERMINVERSCHIEBUNG & TERMINABSAGE

Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden (Werktage) vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen werden in jedem Fall CHF 100.00 in Rechnung gestellt, bei Nichterscheinen wird der volle Ansatz berechnet.